Tauchausbildung in Europa!

Die Europanorm diente der europaweiten Vereinheitlichung der Tauchausbildung. Dabei handelt es sich um den kleinsten gemeinsamen Nenner. Wie die Überschrift verdeutlicht, handelt es sich also um eine Mindestanforderung. Für die Umsetzung bedeutet dies, dass die Verbände, die sich entschließen, nach dieser Norm Taucher auszubilden, die Inhalte der Norm erfüllen müssen, es ihnen aber frei steht, mehr zu machen/fordern, als in der Norm vorgeschrieben ist.

Beaufsichtigter Taucher DIN EN 14153-1

Bei der Einstiegszertifizierung handelt es sich, wie der Name schon andeutet, nicht um eine Brevetierung, die Taucher befähigt, eigenständig zusammen tauchen zu gehen. Als beaufsichtigter Taucher ist man nur berechtigt, unter der Führung eines (mindestens) Tauchgruppenleiters in genau umrissenen Umständen im Freiwasser zu tauchen. Dabei werden folgende Einschränkungen genannt:

Selbstständiger Taucher DIN EN 14153-2

Die zweite Stufe der Tauchausbildung soll den Tauchschüler befähigen, eigenständig Tauchgänge mit anderen Tauchern dieser Ausbildungsstufe durchführen zu können. Allerdings unterliegt man als selbstständiger Taucher auch Einschränkungen, sofern nicht eine entsprechende Zusatzausbildung vorliegt oder man von einem Tauchgruppenleiter begleitet wird:

Tauchgruppenleiter DIN EN 14153-3

Ziel der Ausbildung zum Tauchgruppenleiter ist es, "ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung aufzuweisen, um in der Lage zu sein, ihre Tauchgänge planen, organisieren und durchführen sowie andere Freizeit-Gerätetaucher im Freiwasser führen zu können." Die dritte Ausbildungsstufe der EU-Norm ist die anspruchvollste Klasse und entsprechend groß sind auch die Anforderungen an die zukünftigen Tauchgruppenleiter, aber auch deren Befugnisse später.

Generell sind sie befugt, alle Tauchaktivitäten und Notfallmaßnahmen zu planen und durchzuführen, für die sie ausgebildet wurden. Sie dürfen bei der Tauchausbildung Kontrolle und Sicherung übernehmen (aber nicht selbst Übungen ausführen). Sie dürfen Tauchgänge machen, die über ihre Ausbildung hinausreichen, wenn sie eine entsprechende Einführung in die örtlichen Gegebenheiten erhalten haben. Sie haben allerdings auch die Pflicht sich entsprechend ausbilden lassen, um unter anderem die folgenden anspruchsvolleren Tauchgänge führen zu dürfen: Nachttauchgänge, Tauchgänge mit eingeschränkter Sicht, Strömungstauchgänge, Tieftauchgänge, Wracktauchgänge, Tauchgänge mit Trockentauchanzug. Diese Zusatzausbildung darf nur von einem entsprechend qualifizierten Tauchlehrer durchgeführt werden. Entsprechend anspruchsvoll sind auch die theoretischen und praktischen Anforderungen an die Tauchgruppenleiter.

Alle Details zur EU Norm Tauchen 

 

 

Strömung

 

Themen Info

[Die EU Norm]

DIN EN 14153-1 - Beaufsichtigter Taucher

DIN EN 14153-2 - Selbstständiger Taucher

DIN EN 14153-3 - Tauchgruppenleiter

"Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Andreas Nowotny und Taucher.net."
 

Alle Details zur EU Norm Tauchen finden sie bei www.recht.4dive.org

 

 

 

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