Tauchausbildung in Europa!
Die Europanorm diente der europaweiten Vereinheitlichung der Tauchausbildung. Dabei handelt es sich um den kleinsten gemeinsamen Nenner. Wie die Überschrift verdeutlicht, handelt es sich also um eine Mindestanforderung. Für die Umsetzung bedeutet dies, dass die Verbände, die sich entschließen, nach dieser Norm Taucher auszubilden, die Inhalte der Norm erfüllen müssen, es ihnen aber frei steht, mehr zu machen/fordern, als in der Norm vorgeschrieben ist.
Beaufsichtigter Taucher DIN EN 14153-1
Bei der Einstiegszertifizierung
handelt es sich, wie der Name schon andeutet, nicht um eine Brevetierung,
die Taucher befähigt, eigenständig zusammen tauchen zu gehen. Als
beaufsichtigter Taucher ist man nur berechtigt, unter der Führung eines
(mindestens) Tauchgruppenleiters in genau umrissenen Umständen im
Freiwasser zu tauchen. Dabei werden folgende Einschränkungen genannt:
-
Empfohlene maximale Tiefe ist 12 m (unter Aufsicht eines Tauchgruppenleiters).
-
Maximal 4 beaufsichtigte Taucher pro Tauchgruppenleiter, sofern es ihm möglich ist, jedem der anderen Taucher sofort beizustehen.
-
Keine Dekotauchgänge.
-
Es muss Oberflächenunterstützung vorhanden sein,
-
Die Bedingungen müssen genauso gut oder besser als bei der Ausbildung sein.
-
Die beaufsichtigten Taucher dürfen unter Aufsicht von Tauchgruppenleitern Erfahrungen sammeln, aber nur mit Tauchausbildern Tauchgänge unternehmen, die über die oben genannten Parameter hinausgehen.
Selbstständiger Taucher DIN EN 14153-2
Die zweite Stufe der
Tauchausbildung soll den Tauchschüler befähigen, eigenständig Tauchgänge
mit anderen Tauchern dieser Ausbildungsstufe durchführen zu können.
Allerdings unterliegt man als selbstständiger Taucher auch
Einschränkungen, sofern nicht eine entsprechende Zusatzausbildung
vorliegt oder man von einem Tauchgruppenleiter begleitet wird:
-
Empfohlene maximale Tiefe ist 20 m (bei Tauchgängen mit anderen selbstständigen Tauchern).
-
Keine Dekotauchgänge.
-
Es muss Oberflächenunterstützung vorhanden sein.
-
Die Bedingungen müssen genauso gut oder besser als bei der Ausbildung sein.
-
Sollten die Bedingungen von den bisherigen Erfahrungen der selbstständigen Taucher abweichen, benötigen sie eine entsprechende Einweisung durch einen Tauchgruppenleiter.
Tauchgruppenleiter DIN EN 14153-3
Ziel der Ausbildung zum
Tauchgruppenleiter ist es, "ausreichend Wissen, Fertigkeiten und
Erfahrung aufzuweisen, um in der Lage zu sein, ihre Tauchgänge planen,
organisieren und durchführen sowie andere Freizeit-Gerätetaucher im
Freiwasser führen zu können." Die dritte Ausbildungsstufe der EU-Norm
ist die anspruchvollste Klasse und entsprechend groß sind auch die
Anforderungen an die zukünftigen Tauchgruppenleiter, aber auch deren
Befugnisse später.
Generell sind sie befugt, alle
Tauchaktivitäten und Notfallmaßnahmen zu planen und durchzuführen, für
die sie ausgebildet wurden. Sie dürfen bei der Tauchausbildung Kontrolle
und Sicherung übernehmen (aber nicht selbst Übungen ausführen). Sie
dürfen Tauchgänge machen, die über ihre Ausbildung hinausreichen, wenn
sie eine entsprechende Einführung in die örtlichen Gegebenheiten
erhalten haben. Sie haben allerdings auch die Pflicht sich entsprechend
ausbilden lassen, um unter anderem die folgenden anspruchsvolleren
Tauchgänge führen zu dürfen: Nachttauchgänge, Tauchgänge mit
eingeschränkter Sicht, Strömungstauchgänge, Tieftauchgänge,
Wracktauchgänge, Tauchgänge mit Trockentauchanzug. Diese
Zusatzausbildung darf nur von einem entsprechend qualifizierten
Tauchlehrer durchgeführt werden. Entsprechend anspruchsvoll sind auch
die theoretischen und praktischen Anforderungen an die
Tauchgruppenleiter.
Alle Details zur EU Norm Tauchen
- Recht 4 Dive
- Zur Übersicht Tauchausbildung Praxis
- Zur Tauchtheorie
- Über die Verbände
- Äquivalenzlisten
Strömung
Themen Info
[Die EU Norm]
DIN EN 14153-1 - Beaufsichtigter Taucher
DIN EN 14153-2 - Selbstständiger Taucher
DIN EN 14153-3 - Tauchgruppenleiter
"Veröffentlicht
mit freundlicher Genehmigung von
Andreas Nowotny und
Taucher.net."
Alle Details zur EU Norm Tauchen finden sie bei www.recht.4dive.org
Mehr zum Thema Tauchen
- Recht und Gesetz
- Kanaren Fischführer
- Bilder der Kanaren
- Online Shop Tauchen
- Buceo y submarinismo
- Scuba diving
- Duiken
